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Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was wird erstattet?

Eigenanteil senken, Lücke schließen

Bei einer Krone für 900 Euro sinkt der Eigenanteil von 600 auf 90 Euro. Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz gibt es ab 7,78 Euro im Monat.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz erstattet je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Kosten für Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen.
  • check Der Eigenanteil bei einer Krone liegt ohne Versicherung bei 450 bis 800 Euro, bei einer Brücke bei 1.000 bis 1.800 Euro.
  • check Die Erstattung beginnt sofort, wird aber in den ersten vier Jahren durch die Zahnstaffel begrenzt.
  • check Tarife gibt es ab etwa 8 Euro pro Monat im Basissegment und bis 30 Euro im Premiumbereich.
  • check Ein Abschluss ist auch mit bestehenden Kronen oder Brücken möglich, am einfachsten bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen.
Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was wird erstattet?
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Inhaltsverzeichnis

1. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz?

Wer Zahnersatz braucht, zahlt in der Regel einen hohen Eigenanteil. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen festen Zuschuss, der sich an der sogenannten Regelversorgung orientiert. Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz schließt genau diese Lücke zwischen dem Festzuschuss der Kasse und den tatsächlichen Behandlungskosten. Die Zahnzusatzversicherung Erstattung richtet sich nach dem gewählten Tarif und kann 75 bis 100 Prozent der Gesamtkosten betragen.

So funktioniert der Festzuschuss der GKV

Die GKV zahlt für jeden Zahnersatz-Befund einen festen Betrag. Dieser Festzuschuss deckt etwa 60 Prozent der Regelversorgung ab. Wer ein lückenlos geführtes Bonusheft nachweisen kann, erhält mehr: Nach fünf Jahren steigt der Zuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Für eine einzelne Krone (Befund 1.1) bedeutet das einen Festzuschuss von 239,03 Euro bei 60 Prozent, 278,87 Euro bei 70 Prozent oder 298,79 Euro bei 75 Prozent.

Regelversorgung, gleichartig, andersartig

Entscheidend für den Eigenanteil ist die Art der Versorgung. Die Regelversorgung beschreibt die einfachste medizinisch ausreichende Lösung, zum Beispiel eine Metallkrone im Seitenzahnbereich. Wählen Sie eine gleichartige Versorgung (etwa eine Metallkrone mit Keramikverblendung), bleibt der Festzuschuss gleich, aber die Gesamtkosten steigen. Bei einer andersartigen Versorgung, etwa einem Implantat statt einer Brücke, zahlt die Kasse nur den Festzuschuss der Regelversorgung. Die Differenz tragen Sie selbst.

Genau hier setzt die Zahnzusatzversicherung an: Sie erstattet je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Gesamtkosten inklusive Festzuschuss. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Kronen konkret? Bei einer Krone mit Gesamtkosten von 750 bis 1.100 Euro kann die Erstattung den Eigenanteil auf einen Bruchteil reduzieren. Die Zahnzusatzversicherung zahlt auch bei gleichartiger und andersartiger Versorgung, sofern der Tarif Zahnersatz abdeckt.

Einen vollständigen Überblick über alle Leistungsbereiche der Zahnzusatzversicherung bietet unser Ratgeber Was zahlt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick .

Quellen: KZBV Festzuschüsse

2. Zahnersatz-Arten: Krone, Brücke, Inlay und Prothese

Die Kosten für Zahnersatz hängen stark von der Art der Versorgung ab. Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen unterscheiden sich nicht nur im Aufbau, sondern auch im Preis und im Eigenanteil. Die folgende Übersicht zeigt, was die einzelnen Zahnersatz-Typen kosten und wie hoch der Festzuschuss der GKV ausfällt.

Krone

Eine Krone kommt zum Einsatz, wenn ein Zahn stark zerstört, aber noch erhaltungswürdig ist. Die Gesamtkosten liegen je nach Material und Lage zwischen 750 und 1.100 Euro. Das zahnärztliche Honorar für eine Vollkrone liegt laut GOZ bei 217 bis 330 Euro, hinzu kommen Material- und Laborkosten. Der Festzuschuss der GKV beträgt bei Befund 1.1 zwischen 239,03 Euro (ohne Bonusheft) und 298,79 Euro (mit zehn Jahren Bonusheft). Bei einer Verblendkrone im sichtbaren Bereich gibt es zusätzlich 80,66 bis 100,83 Euro Zuschuss. Die Zahnzusatzversicherung Kronen senkt den Eigenanteil von 450 bis 800 Euro auf einen Bruchteil.

Brücke

Eine festsitzende Brücke ersetzt einen oder mehrere fehlende Zähne. Für eine dreigliedrige Brücke (zwei Pfeilerzähne, ein Brückenglied) liegen die Gesamtkosten bei 1.800 bis 2.800 Euro. Pro Pfeilerzahn berechnet der Zahnarzt laut GOZ ein Honorar von 192 bis 292 Euro, für das Brückenglied 52 bis 79 Euro. Der Festzuschuss bei einer Einzelzahnlücke (Befund 2.1) beträgt 552,96 Euro ohne Bonusheft und bis zu 691,20 Euro mit zehn Jahren Bonusheft. Auch hier kommen Verblendungszuschüsse von 79,46 bis 99,33 Euro je Glied hinzu. Die Zahnzusatzversicherung Brücken übernimmt, je nach Tarif, einen Großteil des Eigenanteils von 1.000 bis 1.800 Euro.

Inlay und Veneer

Inlays sind hochwertige Füllungen aus Keramik oder Gold, die im Labor gefertigt werden. Die Zahnzusatzversicherung Inlays erstattet je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Kosten. Veneers sind dünne Keramikschalen für die Frontzähne. Beide zählen als andersartige Versorgung, da die Regelversorgung bei Füllungen eine einfache Kompositfüllung vorsieht. Auch die Zahnzusatzversicherung Veneers übernimmt, was den hohen Eigenanteil bei diesen ästhetischen Versorgungen deutlich senkt.

Prothese

Prothesen versorgen größere Zahnlücken oder zahnlose Kiefer. Das zahnärztliche Honorar für eine Modellgussprothese liegt laut GOZ bei 181 bis 276 Euro, für eine Totalprothese bei 239 bis 364 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Basis, Zähne und Anpassung. Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten Prothesen ebenso wie Kronen und Brücken. Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten? Auch die Zahnzusatzversicherung Implantate übernimmt je nach Tarif 75 bis 100 Prozent, die Details dazu finden Sie in einem eigenen Ratgeber.

Tarife und Erstattung speziell für Implantate vergleicht unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Implantate: Tarife im Vergleich .

Wie das Zusammenspiel von GKV-Festzuschuss, Zahnersatz-Kosten und Versicherungserstattung aus Patientensicht aussieht, erklärt zudem der Ratgeber Zahnersatz-Versicherung: Eigenanteil senken, Kosten absichern .

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Zahnersatz-Typen mit ihren Kostenspannen und Festzuschüssen zusammen.

Zahnersatz-Typ Gesamtkosten Festzuschuss (60–75%) Typischer Eigenanteil
Krone (Befund 1.1) 750–1.100 EUR 239–299 EUR 450–800 EUR
Brücke 3-gliedrig (Befund 2.1) 1.800–2.800 EUR 553–691 EUR 1.000–1.800 EUR
Inlay (Keramik) 400–800 EUR kein Festzuschuss 400–800 EUR
Modellgussprothese 600–1.200 EUR je nach Befund 200–600 EUR

Quellen: KZBV Festzuschüsse | GOZ 2012

3. Eigenanteil-Rechnung: Drei Beispiele mit Zahlen

Abstrakte Prozentsätze sagen wenig aus. Wie viel Sie bei einer Krone oder Brücke tatsächlich selbst zahlen, hängt von den Gesamtkosten, dem Bonusheft und der Zahnzusatzversicherung ab. Die folgenden drei Beispiele rechnen den Eigenanteil konkret durch.

Beispiel 1: Vollkeramikkrone für 900 Euro

Sie benötigen eine Vollkeramikkrone an einem Seitenzahn. Die Gesamtkosten betragen 900 Euro. Ohne Bonusheft erhalten Sie den Festzuschuss von 239,03 Euro (60 Prozent). Ihr Eigenanteil: 660,97 Euro. Mit zehn Jahren Bonusheft steigt der Festzuschuss auf 298,79 Euro (75 Prozent), der Eigenanteil sinkt auf 601,21 Euro. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung mit 90 Prozent Erstattung, übernimmt diese 810 Euro der Gesamtkosten. Abzüglich des Festzuschusses von 298,79 Euro zahlt die Versicherung 511,21 Euro. Ihr Eigenanteil: 90 Euro.

Szenario Festzuschuss ZZV-Erstattung Eigenanteil
Ohne Bonusheft, ohne ZZV 239,03 EUR 0 EUR 660,97 EUR
Mit Bonusheft (10 J.), ohne ZZV 298,79 EUR 0 EUR 601,21 EUR
Mit Bonusheft (10 J.) + ZZV 90% 298,79 EUR 511,21 EUR 90 EUR

Beispiel 2: Dreigliedrige Brücke für 2.200 Euro

Eine Zirkon-Keramik-Brücke bei einer Einzelzahnlücke kostet 2.200 Euro. Ohne Bonusheft beträgt der Festzuschuss (Befund 2.1 plus Verblendung) rund 712 Euro. Ihr Eigenanteil liegt bei 1.488 Euro. Mit einer Zahnzusatzversicherung, die 80 Prozent erstattet, erhalten Sie 1.760 Euro. Der Festzuschuss wird angerechnet, Ihr Restbetrag: 440 Euro. Ohne Versicherung zahlen Sie mehr als das Dreifache.

Szenario Festzuschuss ZZV-Erstattung Eigenanteil
Ohne Bonusheft, ohne ZZV ~712 EUR 0 EUR ~1.488 EUR
Ohne Bonusheft + ZZV 80% ~712 EUR ~1.048 EUR 440 EUR

Beispiel 3: Krone mit ZZV 100 Prozent

Gleiche Krone, 900 Euro Gesamtkosten, aber ein Tarif mit Zahnzusatzversicherung Zahnersatz 100 Prozent Erstattung. Die Versicherung erstattet die vollen 900 Euro. Der Festzuschuss der GKV wird angerechnet, die Versicherung übernimmt die Differenz vollständig. Ihr Eigenanteil: 0 Euro. Solche Tarife kosten mehr pro Monat, können sich aber bereits bei einer einzigen Krone rechnen.

Alle drei Beispiele zeigen: Schon ein einzelner Zahnersatz kann den Jahresbeitrag einer Zahnzusatzversicherung mehrfach übersteigen. Vergleichen Sie die Erstattung für Ihren konkreten Fall, bevor Sie sich entscheiden.

Quellen: KZBV Festzuschüsse

4. Zahnstaffel und Leistungsbegrenzung verstehen

Ein 90-Prozent-Tarif zahlt nicht sofort unbegrenzt. Die Zahnzusatzversicherung Leistungsbegrenzung zeigt sich in der Zahnstaffel: In den ersten Jahren begrenzt sie, wie viel die Versicherung maximal erstattet. Diese Summenbegrenzung betrifft jeden Tarif und bestimmt, wie schnell Sie den vollen Schutz erreichen.

So funktioniert die Zahnstaffel

Die Zahnstaffel legt für jedes Vertragsjahr einen Höchstbetrag fest. Erst nach Ablauf der Staffelzeit, in der Regel nach vier Jahren, entfällt die Begrenzung. Wer also im ersten Vertragsjahr eine Brücke für 2.200 Euro benötigt, bekommt je nach Tarif nur einen Teil erstattet. Die Höhe der Staffel variiert stark zwischen den Anbietern.

Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Zahnstaffeln unterscheiden.

Tarif Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Ab Jahr 5
Württembergische Komfort 90 1.500 EUR 3.000 EUR 4.500 EUR 6.000 EUR unbegrenzt
DFV Exklusiv 100 1.750 EUR 3.500 EUR 5.250 EUR 7.000 EUR unbegrenzt
Nürnberger Komfort 80 800 EUR 1.600 EUR 2.400 EUR 3.200 EUR unbegrenzt
Gothaer Smile 75 1.000 EUR 2.000 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR unbegrenzt

Ein Tarif mit höherer Zahnstaffel schützt Sie besser, wenn Sie früh Zahnersatz benötigen. Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 erlaubt bereits im ersten Jahr bis zu 1.750 Euro, während der Nürnberger Komfort 80 auf 800 Euro begrenzt. Bei einer Krone für 900 Euro würde der Nürnberger-Tarif im ersten Jahr den Großteil abdecken, bei einer Brücke für 2.200 Euro dagegen nicht.

Tarife ohne Zahnstaffel

Wer eine Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel sucht, findet vereinzelt Tarife, die ab dem ersten Tag ohne Summenbegrenzung erstatten. Eine Zahnzusatzversicherung Zahnersatz sofort und ohne Begrenzung klingt verlockend, kostet aber in der Regel deutlich mehr pro Monat. Auch die Frage nach einer Zahnzusatzversicherung Zahnersatz ohne Wartezeit lässt sich klar beantworten: Die meisten Tarife haben keine allgemeine Wartezeit. Für Versicherte, die erst in einigen Jahren Zahnersatz erwarten, ist ein Tarif mit Zahnstaffel häufig die bessere Wahl, weil die monatlichen Beiträge niedriger ausfallen und die Staffel bis zum Behandlungszeitpunkt ausgelaufen ist.

Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Ihre geplante Behandlung innerhalb der Zahnstaffel liegt. Liegt der Eigenanteil über dem Jahreshöchstbetrag, wird nur bis zur Grenze erstattet.

Quellen: KZBV Festzuschüsse

5. Zahnzusatzversicherung trotz vorhandener Kronen oder Brücken

Zahnzusatzversicherung trotz Kronen oder Zahnzusatzversicherung trotz Brücken: Viele Versicherte fragen sich, ob ein Abschluss mit bestehenden Versorgungen möglich ist. Die kurze Antwort: Ja, in der Regel schon. Aber es gibt Unterschiede bei den Gesundheitsfragen und bei der Erstattung für bereits versorgte Zähne.

Bestehende Versorgungen vs. angeratener Zahnersatz

Es gibt drei Situationen, die Versicherer unterschiedlich bewerten.

  • Bestehende Kronen oder Brücken: Bereits eingesetzte Versorgungen sind kein Hinderungsgrund. Die Versicherung schließt lediglich die erneute Behandlung dieser konkreten Zähne häufig aus, bis die Versorgung altersbedingt erneuert werden muss.
  • Angeratener Zahnersatz: Wenn Ihr Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat, Sie den Heil- und Kostenplan aber noch nicht eingereicht haben, gilt diese Behandlung bei den meisten Tarifen als Vorerkrankung. Sie wird nicht erstattet.
  • Laufende Behandlung: Wurde die Behandlung bereits begonnen, ist eine nachträgliche Erstattung ausgeschlossen. Die Zahnzusatzversicherung greift nur für zukünftige Behandlungen.

Die Zahnzusatzversicherung trotz angeratenem Zahnersatz ist bei den meisten Tarifen nicht möglich, weil bereits empfohlene Behandlungen als Vorerkrankung gelten. Ein Sonderfall ist der DFV Zahnschutz Exklusiv 100: Dieser Tarif erstattet laut Bedingungen auch bereits angeratene und begonnene Behandlungen für Implantate und Implantatkronen. Das ist unter den verglichenen Tarifen ein seltenes Merkmal.

Gesundheitsfragen beim Abschluss

Beim Antrag fragen Versicherer nach fehlenden Zähnen, Parodontitis und vorhandenem Zahnersatz. Die Strenge dieser Fragen variiert erheblich.

  • Nürnberger Komfort 80: Keine Gesundheitsfragen beim Abschluss. Damit der einfachste Zugang für Versicherte mit bestehenden Kronen oder Brücken.
  • DFV Exklusiv 100: Nur eine Frage: Ist eine herausnehmbare Prothese vorhanden? Bestehende Kronen und Brücken sind kein Ausschlussgrund.
  • Württembergische Komfort 90: Abschluss möglich mit bis zu zwei fehlenden Zähnen. Bei Parodontitis in den letzten 24 Monaten wird der Antrag abgelehnt.
  • Gothaer Smile 75: Abschluss möglich mit bis zu vier fehlenden Zähnen. Parodontitis in den letzten drei Jahren ist ein Ausschlussgrund.

Wer bestehenden Zahnersatz hat und sich trotzdem für die Zukunft absichern möchte, findet mit einem Tarif ohne Gesundheitsfragen den unkompliziertesten Weg. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß. Falsche Angaben können dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

6. Beste Tarife für Zahnersatz im Vergleich

Die beste Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz hängt von Ihrem Budget, Ihrem aktuellen Zahnstatus und dem gewünschten Erstattungsniveau ab. Dieser Zahnzusatzversicherung Zahnersatz Vergleich zeigt sechs Tarife in drei Preissegmenten: Basis (75 Prozent), Mittel (80 Prozent) und Premium (90 bis 100 Prozent). Alle erstatten Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays und Implantate. Wer eine Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz sucht, findet in jedem Segment passende Tarife.

Basis-Tarife (75 Prozent Erstattung)

Für Versicherte mit begrenztem Budget bieten 75-Prozent-Tarife einen soliden Grundschutz. Sie reduzieren den Eigenanteil deutlich, übernehmen aber nicht die vollen Kosten.

  • janitos JA dental 75plus: Ab 7,78 Euro pro Monat (Alter 21 bis 25). Alle gängigen Zahnersatz-Typen mit 75 Prozent. Zahnstaffel: 1.000/2.000/3.000/4.000 Euro. Der günstigste Einstieg, wenn Sie den großen Eigenanteil bei Zahnersatz absichern wollen.
  • Württembergische ZahnSchutz Kompakt 75: Ab 10,75 Euro pro Monat (Alter 21 bis 30). Besonderheit: GOZ-5-Erstattung. Die Württembergische rechnet Zahnersatz bis zum 5,0-fachen GOZ-Satz ab. Bei hochwertigen Versorgungen erhöht das den Erstattungsbetrag spürbar gegenüber Tarifen, die nur bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstatten.
  • Gothaer MediZ Smile 75: Ab 12 Euro pro Monat (Alter 21 bis 25). Zahnstaffel: 1.000/2.000/3.000/4.000 Euro. Akzeptiert Versicherte mit bis zu vier fehlenden Zähnen, was den Zugang erleichtert.

Mittel-Tarif (80 Prozent Erstattung)

Im mittleren Segment gibt es einen Tarif mit einer besonderen Stärke.

  • Nürnberger Komfort 80: Ab 15,50 Euro pro Monat (Alter 21 bis 30). Der einzige Tarif im Vergleich ohne Gesundheitsfragen. Das macht ihn zur ersten Wahl für Versicherte, die bereits Kronen oder Brücken haben und keine Ablehnungsrisiken eingehen wollen. Dazu monatlich kündbar und mit GOZ-5-Erstattung.

Premium-Tarife (90 bis 100 Prozent Erstattung)

Wer den Eigenanteil möglichst vollständig abdecken möchte, findet im Premium-Segment zwei Tarife mit unterschiedlichen Stärken.

  • Württembergische ZahnSchutz Komfort 90: Ab 15,34 Euro pro Monat (Alter 21 bis 30). 90 Prozent Erstattung mit GOZ-5-Faktor und einer der höchsten Zahnstaffeln im 90-Prozent-Segment (1.500/3.000/4.500/6.000 Euro). Für junge Versicherte bietet dieser Tarif das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im Premium-Bereich.
  • DFV Zahnschutz Exklusiv 100: Ab 29,30 Euro pro Monat (Alter 21 bis 30). 100 Prozent Erstattung mit der höchsten Zahnstaffel aller verglichenen Tarife (1.750/3.500/5.250/7.000 Euro). Erstattet auch bereits angeratene Implantate und Implantatkronen. Nur eine Gesundheitsfrage. Für Versicherte, die den maximalen Schutz wollen.

Die folgende Tabelle fasst die Tarife im Überblick zusammen.

Tarif Erstattung Monatsbeitrag Zahnstaffel Jahr 1 Besonderheit
janitos JA dental 75plus 75% ab 7,78 EUR 1.000 EUR günstigster Einstieg
Württemb. Kompakt 75 75% ab 10,75 EUR 800 EUR GOZ-5-Erstattung
Gothaer Smile 75 75% ab 12,00 EUR 1.000 EUR bis 4 fehl. Zähne
Nürnberger Komfort 80 80% ab 15,50 EUR 800 EUR keine Gesundheitsfragen
Württemb. Komfort 90 90% ab 15,34 EUR 1.500 EUR GOZ-5, hohe Staffel
DFV Exklusiv 100 100% ab 29,30 EUR 1.750 EUR angeratene Implantate

Vergleichen Sie die Tarife anhand Ihrer persönlichen Situation: Wie hoch ist Ihr geplanter Zahnersatz? Haben Sie bestehende Versorgungen? Wie viel möchten Sie monatlich investieren? Ein Tarifvergleich mit Ihren konkreten Angaben zeigt, welcher Tarif für Sie den größten Vorteil bringt.

7. Fazit: Vor dem Kostenvoranschlag absichern

Der Eigenanteil bei Zahnersatz liegt schnell bei mehreren hundert Euro, bei einer Brücke auch über tausend Euro. Wer eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz hat, reduziert diesen Betrag auf einen Bruchteil. Eine Krone für 900 Euro kostet mit einem 90-Prozent-Tarif nur noch 90 Euro Eigenanteil.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist vor der Diagnose. Sobald der Zahnarzt eine Behandlung empfohlen hat, gilt sie als angeratener Zahnersatz und wird von den meisten Tarifen nicht mehr erstattet. Wer bereits Kronen oder Brücken hat, kann sich trotzdem versichern, am einfachsten mit einem Tarif ohne Gesundheitsfragen.

Achten Sie beim Tarifvergleich auf drei Punkte: den Erstattungssatz für Zahnersatz, die Höhe der Zahnstaffel in den ersten vier Jahren und die Gesundheitsfragen beim Abschluss. Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan erstellen und vergleichen Sie damit konkrete Tarife für Ihre Situation.

8. Häufige Fragen

Je nach Tarif erstattet die Zahnzusatzversicherung 75 bis 100 Prozent der Gesamtkosten einer Krone. Bei einer Vollkeramikkrone für 900 Euro und einem 90-Prozent-Tarif übernimmt die Versicherung 810 Euro.

Der GKV-Festzuschuss (239 bis 299 Euro je nach Bonusheft) wird dabei angerechnet. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von rund 600 Euro, mit Versicherung sinkt er auf etwa 90 Euro.

Lassen Sie sich vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan erstellen und reichen Sie ihn bei Ihrer Versicherung ein, um die genaue Erstattung zu erfahren.

Ja, ein Abschluss ist trotz bestehender Kronen möglich. Bestehende Versorgungen sind kein Hinderungsgrund, solange keine neue Behandlung an diesen Zähnen geplant ist.

Einige Tarife stellen beim Abschluss Gesundheitsfragen zu fehlenden Zähnen oder Parodontitis. Der Nürnberger Komfort 80 verzichtet vollständig auf Gesundheitsfragen und bietet damit den einfachsten Zugang. Andere Tarife akzeptieren Versicherte mit bis zu vier fehlenden Zähnen.

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß und vergleichen Sie Tarife mit Ihrem konkreten Zahnstatus, um den passenden Schutz zu finden.

Wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung empfohlen hat, gilt sie bei den meisten Tarifen als angeratener Zahnersatz und wird nicht erstattet. Laufende Behandlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Eine Ausnahme bildet der DFV Zahnschutz Exklusiv 100, der laut Bedingungen auch bereits angeratene Implantate und Implantatkronen erstattet. Bei allen anderen Tarifen greift der Schutz nur für zukünftige, noch nicht diagnostizierte Behandlungen.

Schließen Sie die Versicherung am besten ab, bevor Ihr Zahnarzt einen konkreten Behandlungsbedarf feststellt.

Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben keine allgemeine Wartezeit. Der Schutz beginnt mit dem Versicherungsstart, wird aber durch die Zahnstaffel in den ersten vier Jahren begrenzt.

Die Zahnstaffel legt fest, wie viel die Versicherung pro Vertragsjahr maximal erstattet. Im ersten Jahr sind das je nach Tarif 800 bis 1.750 Euro. Ab dem fünften Jahr entfällt die Begrenzung bei allen verglichenen Tarifen.

Planen Sie den Abschluss so, dass die Zahnstaffel bis zum erwarteten Behandlungszeitpunkt möglichst weit hochgelaufen ist.

Ja, alle verglichenen Tarife erstatten Implantate mit 75 bis 100 Prozent. Implantate zählen als andersartige Versorgung, weshalb die GKV nur den Festzuschuss der Regelversorgung zahlt.

Der Eigenanteil bei Implantaten ist in der Regel höher als bei Kronen oder Brücken. Achten Sie daher auf eine ausreichend hohe Zahnstaffel, damit die Versicherung im Leistungsfall genug erstattet. Der DFV Exklusiv 100 bietet hier die höchste Staffel mit 1.750 Euro im ersten Jahr.

Für eine ausführliche Übersicht zu Implantat-Kosten und Erstattung lesen Sie unseren Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung für Implantate.

Die Zahnstaffel begrenzt in den ersten Vertragsjahren, wie viel die Versicherung maximal erstattet. Im ersten Jahr liegt die Grenze je nach Tarif bei 800 bis 1.750 Euro, ab dem fünften Jahr entfällt sie.

Die Zahnstaffel schützt den Versicherer vor Kunden, die kurz vor einer teuren Behandlung abschließen. Für Sie als Versicherten bedeutet das: Wer erst im zweiten oder dritten Vertragsjahr Zahnersatz braucht, kann bereits auf höhere Erstattungsbeträge zugreifen.

Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob der Jahreshöchstbetrag für Ihren geplanten Zahnersatz ausreicht. Bei einer Brücke für 2.200 Euro wäre eine Staffel von 800 Euro im ersten Jahr zu niedrig.

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